Elisabeth von Lothringen
Verehelichte Gräfin von Nassau-Saarbrücken
geb. zwischen 1394 und 1397/98, wahrscheinlich in Vézelise (südliches Lothringen) oder in Joinville (obere Marne), gest. 17. Januar 1456 in Saarbrücken
Elisabeth nimmt einen prominenten Platz in der Literaturgeschichte ein, sie gilt als die Schöpferin des deutschen Prosaromans. Insgesamt hat sie vier französische Heldenepen („chansons de geste“) aus dem 12. Jahrhundert in deutsche Prosa übertragen: „Herpin“, „Sibille“, „Loher und Maller“ und „Hug Scheppel“.
Die Übertragung in Prosa statt der Beibehaltung der Versform hängt mit der seinerzeitigen Ausbreitung einer volkssprachlichen Schriftkultur zusammen, bei der die Reimstruktur als mnemotechnisches Hilfsmittel für den mündlichen Vortrag überflüssig geworden und Prosa zur Regel geworden war.
Vor Verbreitung der Druckfassungen bewegt sich die Rezeption von Elisabets Werken im Verwandtenkreis der Häuser Lothringen und Nassau-Saarbrücken. Ihr Sohn Johann lässt prächtig illustrierte Handschriften anfertigen. 1 Durch den Buchdruck erfahren ihre Werke seit Anfang des 16. Jahrhunderts große Verbreitung. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts wird Elisabeth von der Literaturwissenschaft beachtet, seit den 1920er Jahren wird in literaturgeschichtlichen Darstellungen regelmäßig ihre Rolle als Schöpferin des deutschen Prosaromans registriert. Ihre Bedeutung für die Regionalgeschichte wird erst Ende des 19./Anfang des 20. Jahrhunderts erkannt.
Nachwirkungen
Im Jahr 1994 erscheint eine freie Prosa-Übertragung der „Sibille“ von der Saarbrücker Autorin Yvonne Rech (2007 eine erweiterte Ausgabe mit Illustrationen von Uwe Loebens). Die 600. Wiederkehr des nicht genau bekannten Geburtsjahres von Elisabeth war 1997 Anlass für ein interdisziplinäres Saarbrücker Kolloquium, dessen Ergebnisse in dem Band „Zwischen Deutschland und Frankreich. Elisabeth von Lothringen, Gräfin von Nassau-Saarbrücken“ (St. Ingbert 2002) veröffentlicht sind. (Dieser Artikel folgt den Darstellungen in diesem Band, besonders den Beiträgen von Wolfgang Haubrichs, Hans-Walter Herrmann, Gerhard Sauder.)
Der Europäische Schriftstellerkongress in Saarbrücken im Oktober 2007 stand unter dem Motto „Ir herren machent fryden“, einem Zitat aus Elisabeths Übersetzungen. Ebenfalls im Jahr 2007 legte das Autorenpaar Ulrike und Manfred Jacobs den Elisabeth-Roman „Die Grenzgängerin“ vor.
In letzter Zeit wurden Zweifel daran geäußert, ob Elisabeth die Übersetzungen selber angefertigt oder sie nur angeregt oder überwacht hat. Im weiteren Sinne kann auf jeden Fall von Werken Elisabeths gesprochen werden. Die Hauptzüge der Handlung, die Motive und die Figurencharakteristik stimmen im Wesentlichen mit den französischen Vorlagen überein. Bei ihren Eingriffen handelt es sich vor allem um Kürzungen und um die Milderung von drastischen Darstellungen.
Elisabeths Eltern sind Friedrich (Ferry) von Lothringen, Graf von Vaudémont, und Margarethe von Joinville. Über Elisabeths Kindheit und Jugend ist wenig bekannt, man weiß aber von literarischen Neigungen der Mutter, die Handschriften jener Heldenepen gesammelt hat, die Elisabeth dann übersetzt. Am 11. August 1412 wird Elisabeth Gemahlin von Philipp, Graf von Nassau Saarbrücken, der mehr als 30 Jahre älter und Witwer ist. Philipps Besitzungen sind weit gestreut, er besitzt Territorien zwischen Main und Lahn sowie an der mittleren Saar und der Blies. Saarbrücken muss nicht unbedingt die Residenz gewesen sein, er übt eine so genannte Reiseherrschaft aus.
Aus der Ehe gehen drei Kinder hervor. Über das Leben Elisabeths zu Lebzeiten ihres Mannes ist wenig bekannt. Nach Philipps Tod 1429 übernimmt sie, höchstens 35jährig, die Regentschaft für neun Jahre, bis auch der jüngere Sohn volljährig geworden ist. Sie bleibt für den Rest ihres Lebens Witwe. Die Regierungsgeschäfte nimmt sie aktiv wahr, ihre Regentschaft gilt als erfolgreich, im Unterschied zu Philipp bevorzugt sie den gütlichen Ausgleich vor dem Einsatz militärischer Mittel. Unter ihr bekommt Saarbrücken erstmals den Charakter der Landeshauptstadt. Ihre Übersetzungen fertigt sie während der Zeit ihrer Regentschaft an. Behauptungen von einem Saarbrücker „Musenhof“ entbehren aber der Grundlage.
Entgegen dem Heiratsvertrag, in dem Burg Bucherbach (Köllerbach) als ihr Witwensitz vorgesehen ist, bleibt sie in Saarbrücken und will – entgegen der bisherigen Sitte im Hause Nassau-Saarbrücken – dort auch beerdigt werden.23(RP)